Menschen mit Behinderung

Edelweiss Air unterstützt Passagiere mit Behinderung mit vielen auf die Situation abgestimmten Hilfs- und Dienstleistungen, sei es am Flughafen oder an Bord.

Die besondere Betreuung richtet sich nach der Art und dem Grad der gesundheitlichen Einschränkung:

PASSAGIERE MIT EINER GEHBEHINDERUNG (ROLLSTUHL)

An den meisten Flughäfen bieten wir Ihnen kostenlose Rollstühle und Transportfahrzeuge, mit Begleitpersonal für Abflug und Ankunft. In unseren Flugzeugen lassen sich die Armstützen entfernen.

Je nach Bedürfnis sind folgende Varianten möglich:

  • Passagier kann selbstständig das Flugzeug besteigen und verlassen, ein Rollstuhl wird nur für das Flughafenareal (Abflug und Zielflughafen) benötigt.
    (Information für Reisebüro: WCHR)
  • Passagier kann sich in der Kabine selbstständig fortbewegen, benötigt jedoch Hilfe beim Treppensteigen und auf dem Flughafenareal.
    (Information für Reisebüro: WCHS)
  • Passagier ist auf den Rollstuhl angewiesen und kann sich nicht selber versorgen. Passagiere können nur mit einer Begleitperson gebucht werden. Ausnahmeregelungen werden vom ärztlichen Dienst bewilligt, Anfragen können bei Edelweiss Air Facilities +41 43 816 61 14 angefragt werden.
    (Information für Reisebüro: WCHC)

Anmeldung:

Für die Bestellung resp. Anmeldung des Rollstuhls wenden Sie sich bitte an ihr Reisebüro oder an Ihre Buchungsstelle.

Mitführen eigener Rollstuhl:

Falls Sie Ihren eigenen Rollstuhl mitführen, teilen Sie bitte bei der Anmeldung die Art der Batterie, das Gewicht und die Masse des Rollstuhls mit. Rollstühle werden aus Sicherheitsgründen generell nur im Frachtraum transportiert.
Beachten Sie folgendes besonderes Vorgehen bei Rollstühlen mit Trocken-, Gel- oder auslaufsicheren Nass-Batterien: Die Batterien sind vor dem Flug zu sichern, abzuklemmen und die Pole zu isolieren. Nicht auslaufsichere Nass-Batterien entsprechen nicht den Sicherheitsbestimmungen und sind vom Transport ausgeschlossen.

Ausserdem bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten, damit ein reibungsloser Transport ihres Elektrorollstuhls gewährleistet werden kann:

  • Lassen Sie die Luft vor dem Verladen des Rollstuhls nicht aus den Reifen. Sie laufen Gefahr, an Ihrem Zielort keine geeignete Pumpe vorzufinden. Die Reifen halten auch bei einem allfälligen Druckabfall im Frachtraum.
  • Nehmen Sie die Betriebsanleitung Ihres Rollstuhls mit, damit die Verlademannschaft bei Bedarf daraus Informationen beziehen kann.
  • Die elektrischen Einrichtungen Ihres Rollstuhles müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Lassen Sie ihn im Zweifelsfalle vor Ihrer Reise von einem Fachmann überprüfen.
  • Ist ihr Rollstuhl mit einer Nassbatterie ausgerüstet, muss diese vor der Abreise aus dem Rollstuhl entfernt werden. Die Verlademannschaft wird diese in eine spezielle Transportkiste verladen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. EDW Technik unter der Nummer +41 43 816 55 84.

INCAD Formular

Je nach Grad der Einschränkung muss im Vorfeld ein INCAD Formular ausgefüllt werden..

Check in:

Für Passagiere mit Rollstühlen empfehlen wir, sich mindestens 90 Minuten vor Abflug am Check-In Schalter einzufinden.

PASSAGIERE MIT EINER HÖR – ODER SEHBEHINDERUNG

Auf Wunsch stellen wir Ihnen am Flughafen einen Begleitdienst zur Verfügung. Der Transport von ausgewiesenen Blindenhunden in der Kabine ist erlaubt und kostenlos. Teilen Sie bei der Buchung mit, wenn Sie einen Führhund auf Ihre Flugreise mitnehmen.

Wichtige Information: Für Tiere gelten in vielen Ländern strenge Impfbestimmungen. Bei fehlenden Papieren oder Nachweisen besteht die Möglichkeit, dass das Zielland die Einreise z.B. des Hundes verweigert.

PASSAGIERE, DIE ZUSÄTZLICHEN SAUERSTOFF AN BORD BENÖTIGEN

Falls Sie aus medizinischen Gründen zusätzlichen Sauerstoff an Bord benötigen, wird von der SR Technics eine Sauerstoffflasche zur Verfügung gestellt. Diese kostet CHF 300.- pro Flug.
Auf unseren Flügen ist es untersagt, die eigene Sauerstoffflasche mitzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld ein INCAD Formular ausgefüllt werden muss.

INCAD FORMULAR (Incapacitated Passengers Handling Advice)

Dieses vom internationalen Luftfahrtverband IATA herausgegebene Formular dient dazu, dass Medical Service prüfen kann, dass keine medizinischen Bedenken gegen eine Beförderung mit einem Flugzeug bestehen und dass alle am Reiseprozess beteiligten Stellen die notwendigen Vorbereitungen treffen können. Das Formular muss vom betroffenen Passagier sowie seinem behandelnden Arzt ausgefüllt werden und an das SWISS Medical Service geschickt werden.

Ein INCAD wird in folgenden Fällen benötigt:

  • Bei akuter Erkrankung oder bei einem Unfall
  • Passagiere, die mit einer Bahre (Stretcher) transportiert werden müssen
  • Passagiere, die zusätzlichen Sauerstoff an Bord benötigen
  • Passagiere, der aufgrund des psychischen oder physischen Gesundheitszustandes eine Begleitperson als Hilfe brauchen.
  • Passagiere, die kürzlich einer Operation unterzogen wurden
  • Passagiere, die aufgrund medizinischen Gründen einen zusätzlichen Sitz benötigen.
  • Passagiere, die an einer Krankheit leiden, bei der vermutet wird, dass sie ansteckend ist (bspw. H1N1 Virus).
  • Passagiere, die sowohl blind wie auch taub sind.
  • Babies, die jünger als 7 Tage sind.
  • Personen, die einen Arm oder Bein im Gips haben, welcher innerhalb von 5 Tagen (für Langstrecken) bzw innerhalb von 48 Stunden (für Kurzstrecken) vor Abflug gemacht wurde.