Tiere
Transport in Kabine
Folgende Haustiere sind in der Kabine erlaubt: Hund oder Katze bis max. 8kg inkl. Box. Die Tiere müssen in einer wasserdichten Soft-Box-Tasche (max. Maße 55 x 40 x 20 cm, ausreichende Luftzufuhr, siehe Beispielbild Kabinenstransport) transportiert werden, wobei weder der Kopf des Tieres aus dem Transportbehälter herausschauen noch das Tier den Behälter verlassen darf. Diese Box muss während des ganzen Fluges unter dem Sitz verstaut bleiben. Eine Reservation bei der Buchungsstelle ist notwendig.
Schenken sie dem Kauf des geeigneten Transportbehälters ausreichende Beachtung. Seien Sie sich bewusst, dass Sie ihr Tier aus seiner gewohnten Umgebung nehmen und es sich dadurch gestresst fühlen kann. Versuchen Sie, wenn immer möglich, Ihr Tier bereits vor der Reise an seinen Skykennel oder Softbag zu gewöhnen, so können Sie es langsam auf die neue Situation vorbereiten.
Transport im Frachtraum
Zusätzlich steht für Katzen, Hunde und weitere Haustiere ein separates Animal-Compartement im Frachtraum zur Verfügung. Die Tiere müssen jedoch hierfür in einer hartschaligen Box transportiert werden. Für die Miete oder den Kauf des Containers sind die Kunden selbst verantwortlich, solche Transport Boxen (Container, siehe Beispielbild Transport im Frachtraum) können jedoch direkt beim Supervisor Schalter von Swissport gekauft werden:
| Boxen | Grösse | Preis |
|---|---|---|
| Box Grösse 1 | 54 x 36 x 38 cm | CHF 110.- |
| Box Grösse 2 | 66 x 46 x 49 cm | CHF 140.- |
| Box Grösse 3 | 81 x 55 x 58 cm | CHF 190.- |
| Box Grösse 4 | 92 x 61 x 69 cm | CHF 240.- |
| Box Grösse 5 | 102 x 69 x 77 cm | CHF 290.- |
Berechnung / Kosten
Das Haustier wird mit der Transport Box beim Check-in gewogen und als Übergepäck bezahlt. Die Kosten für den Transport werden wie folgt berechnet:
Notwendige Papiere / Voraussetzungen
- Impfzeugnis (Tollwutimpfung muss mind. 21 Tage, max. 1 Jahr alt sein)
- Züchterpapier
- Nachweis vom Tierarzt, dass das Tier gesund ist
- bei exotischen Tieren: Halterbewilligung
- implantierter Mikrochip
Für die notwendigen Papiere wie auch für die Beschaffung allfälliger Zeugnisse, Gesundheitszertifikate und Klärung von Einfuhrbestimmungen sind die Halter selbst verantwortlich.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen für Tiere in die Schweiz beim Bundesamt für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch/einfuhr/. Hunde und Katzen aus Tollwutländern (die entsprechende Länderliste finden Sie auf der Homepage) dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Veteriärwesen einreisen. Ohne diese Bewilligung werden die Tiere am Schweizer Zoll zurückgewiesen und müssen ins Ausreiseland zurückgebracht werden.
Anmeldung
Das Tier muss bei der Buchungsstelle angemeldet werden, da die Anzahl der Tiere pro Flug limitiert ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
IATA, Travellers Pet Corner, http://www.iata.org/whatwedo/cargo/live_animals/pets.htm



