Freigepäck / Handgepäck
Freigepäck
| Business Class | Economy Class | |
|---|---|---|
| Kurz- und Mittelstrecke (Europa) | 30 kg | 20 kg |
| Langstrecke | 30 kg | 20 kg |
| Handgepäck | 8 kg 55 cm x 40 cm x 20 cm | 8 kg 55 cm x 40 cm x 20 cm |
| Freigepäck Kleinkind | 10 kg | 10 kg |
| Handgepäck Kleinkind | Kindermaterial für Bordverbrauch | Kindermaterial für Bordverbrauch |
Zusätzlich zum Handgepäck sind folgende Gegenstände falls notwendig an Bord erlaubt (ausgenommen Kleinkinder):
- 1 Mantel oder Decke
- 1 Schirm oder Gehstock
- 1 Damenhandtasche
- 1 kleine Kamera oder ein Fernglas
- Lesestoff für die Reise
Sicherheitskontrollen beim Handgepäck (Flüssigkeiten)
Die Schweiz hat per 6. November 2006 die EU Richtlinien über Einschränkungen beim Handgepäck für Flugpassagiere übernommen. Sie werden ebenso an den von Edelweiss Air angeflogenen Destinationen angewendet und gelten auch für den Transitbereich. Begrenzt wird insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten.
Die von der EU Kommission verabschiedeten neuen Handgepäckregeln sehen vor, dass Flüssigkeits-Fläschchen, Gel-Dosen, Zahnpasta-Tuben etc. nicht grösser sein dürfen als ein Deziliter (100 ml). Es dürfen so viele 100 ml Verpackungen mitgenommen werden, wie problemlos in einen durchsichtigen und verschliessbaren Plastikbeutel von einem Liter Inhalt Platz haben. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorgewiesen werden. Ebenfalls gesondert geröntgt werden müssen Laptops und grössere elektronische Geräte.
Als Flüssigkeit werden folgende Artikel eingestuft:
| Spalte1 | Spalte2 | Spalte 3 |
|---|---|---|
| Crèmen | Lipgloss | Flüssige Mascara |
| Deodorant | Lotion und Öl | Schokoladen-Paste |
| Duschmittel | Parfüm | Frischkäse |
| Erdnus-Butter | (Rasier-)Schaum | Spray |
| Gel | Suppe | Getränke |
| Weichkäse | Joghurt | Zahnpaste |
Ausnahmen
- Medikamente, welche für den Flug unerlässlich und original verpackt sind
- Babymilch und Müesli (die Inhalte müssen vor dem Sicherheitspersonal probiert werden)
Sicherheitskontrollen beim Handgepäck (spitze Gegenstände)
Spitze Gegenstände, welche länger als 5 cm sind, dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Weitere Gegenstände können von den lokalen Zollbehörden als gefährlich eingestuft und konfisziert werden; Beispiele: Messer (mit kürzerer Klinge als 5 cm), Haarnadeln, Nagelfeilen, Manicure Set, Scheren, Pinzetten, Stricknadeln.
Handgepäck
Da es vorkommen kann, dass Gepäckstücke mit Verspätung am Zielort eintreffen, empfehlen wir Ihnen, wichtige Gebrauchsgegenstände wie Toilettenartikel, Badehose usw. ins Handgepäck zu nehmen.
Ebenfalls ins Handgepäck gehören Wertsachen, persönliche Dokumente, Reiseunterlagen, Geschäftspapiere, Schlüssel, und Medikamente.
Allerdings müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Handgepäck, maximal 8 kg schwer und nicht grösser als 55 cm x 40 cm x 20 cm sein darf.
Um im Notfall eine Evakuierung so schnell wie möglich durchführen zu können, ist es wichtig, dass die Notausgänge und der Mittelgang nicht versperrt sind. Ihr Handgepäck verstauen Sie bitte im dafür vorgesehenen Gepäckfach über Ihrem Sitz. Falls Gepäckstücke darin keinen Platz finden, kann die Cabin-Crew insistieren, dass diese in den Gepäckraum gebracht werden. Bei einer allfälligen Evakuierung ist es wichtig, das Flugzeug ohne Handgepäck schnellstmöglich zu verlassen.




