Alkohol an Bord

Trunkenheit an Bord und entsprechendes negatives Verhalten beeinträchtigt die Sicherheit des Fluges. Die Nichtbefolgung von Anordnungen des Flugkapitäns stellt einen Verstoss gegen das Luftfahrtgesetz dar und bei damit verbundener Unruhestiftung kann der Gesetzgeber Geldbussen und/oder Haftstrafen aussprechen. Betrunkene Passagiere sind oft mehr als nur ein Ärgernis für die Mitflieger.

Leider gab es des öfteren schwerwiegende Vorfälle, welche die Flugsicherheit beeinträchtigen. Gefährdet ein Passagier die Sicherheit des Fluges, kann sich der Kapitän für eine Zwischenlandung entscheiden. Der betreffende Passagier wird nach der Landung von der Polizei abgeholt, von Bord gebracht und für die daraus entstandenen Kosten belangt.

Der Konsum von selbst mitgebrachtem Alkohol an Bord ist verboten.