Sicherheit
Das Thema Sicherheit wird bei Edelweiss gross geschrieben. Deshalb möchten wir Ihnen die wichtigsten Sicherheitsvorschriften erläutern.
Ob Sie nun in die Ferien fliegen oder regelmässig geschäftlich unterwegs sind:
Es gelten immer dieselben Sicherheitsvorschriften, um Sie, Ihre Familie und Ihre Begleiter zu schützen. Bei Missachten dieser Vorschriften können Flugzeug und Passagiere in Gefahr geraten; selbst rechtliche Schritte sind möglich.
Es kann entscheidend sein, zu wissen, was im Notfall zu tun ist. Ein aufmerksames Zuhören während den Sicherheitsinstruktionen ist deshalb unerlässlich, da die Handhabung bei jedem Flugzeug unterschiedlich sein kann. Weitere Informationen bezüglich Notausgänge und Sitzgurten können Sie den Sicherheitsvorschriften entnehmen, die sich in Ihrer Sitztasche befinden.
Sicherheitsgurte schützen die Passagiere. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Gurte nicht nur während des Starts und der Landung sowie während des eingeschalteten Fasten-Seat-Belts Zeichen zu tragen, sondern während des ganzen Fluges. Die Gurte sollten satt am Körper anliegen, ohne jedoch einzuengen. Nach der Landung warten Sie bitte, bis das Zeichen für das Anschnallen (Fasten-Seat-Belts) erlischt, bevor Sie die Gurten lösen. Flight Attendants geben für das Anschnallen von Kleinkindern (unter 2 Jahren) einen speziellen Gurt ab.
Sicherheitskontrollen beim Check-in
Sicherheitskontrollen beim Handgepäck - Flüssigkeiten
Aufgrund der erhöhten Sicherheitskontrollen an den meisten Flughäfen weltweit und den speziellen Vorkehrungen in einigen Ländern wird allgemein empfohlen, frühzeitig am Flughafen zu sein, um für den Flug einzuchecken. Die Schweiz übernimmt die EU Richtlinien über Einschränkungen beim Handgepäck für Flugpassagiere. Begrenzt wird insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten.
Die von der EU Kommission verabschiedeten neuen Handgepäckregeln sehen vor, dass Flüssigkeits-Fläschchen, Gel-Dosen, Zahnpasta-Tuben etc. nicht grösser sein dürfen als ein Deziliter (100 ml). Es dürfen so viele 100 ml Verpackungen mitgenommen werden, wie problemlos in einen durchsichtigen und verschliessbaren Plastikbeutel von einem Liter Inhalt Platz haben. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorgewiesen werden. Ebenfalls gesondert geröngt werden müssen Laptops und grössere elektronische Geräte.
Die Dominikanische Republik und Kenya passten bisher ihre Sicherheitskontrollen den amerikanischen Bestimmungen an. Diese Regelung gilt für den Transitbereich sowie für die Ausreise. Als Transit-Passagier werden Sie wie üblich gebeten, sich bei der Zwischenlandung in die Transitzone zu begeben, damit das Flugzeug gereinigt werden kann. Bei der verschärften Kontrolle im Transitbereich wie auch bei Ihrer Rückreise in die Schweiz werden sämtliche flüssigen Artikel aus Ihrem Handgepäck konfisziert.
Als Flüssigkeit werden folgende Artikel eingestuft
| Spalte1 | Spalte2 | Spalte 3 |
|---|---|---|
| Crèmen | Lipgloss | Flüssige Mascara |
| Deodorant | Lotion und Öl | Schokoladen-Paste |
| Duschmittel | Parfüm | Frischkäse |
| Erdnuss-Butter | (Rasier-)Schaum | Spray |
| Gel | Suppe | Getränke |
| Weichkäse | Joghurt | Zahnpaste |
Ausnahmen
- Medikamente, welche für den Flug unerlässlich und original verpackt sind
- Babymilch und Müesli (die Inhalte müssen vor dem Sicherheitspersonal probiert werden)
Sicherheitskontrollen beim Handgepäck - spitze Gegenstände
Spitze Gegenstände, welche länger als 5cm sind, dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Weitere Gegenstände können von den lokalen Zollbehörden als gefährlich eingestuft und konfisziert werden; Beispiele: Messer (mit kürzerer Klinge als 5 cm), Haarnadeln, Nagelfeilen, Manicure Set, Scheren, Pinzetten, Stricknadeln.
Alkohol an Bord
Trunkenheit an Bord und entsprechendes negatives Verhalten beeinträchtigt die Sicherheit des Fluges. Die Nichtbefolgung von Anordnungen der Crew stellt einen Verstoss gegen das Luftfahrtgesetz dar und bei damit verbundener Unruhestiftung kann der Gesetzgeber Geldbussen und/oder Haftstrafen aussprechen. Betrunkene Passagiere sind oft mehr als nur ein Ärgernis für die Mitflieger.
Leider gab es des öfteren schwerwiegende Vorfälle, welche die Flugsicherheit beeinträchtigen. Gefährdet ein Passagier die Sicherheit des Fluges, kann sich der Kapitän für eine Zwischenlandung entscheiden. Der betreffende Passagier wird nach der Landung von der Polizei abgeholt, von Bord gebracht und für die daraus entstandenen Kosten belangt.
Der Konsum von selbst mitgebrachtem Alkohol an Bord ist verboten.
Gebrauch von elektronischen Geräten
Elektronische Geräte können Störungen von technischen Bordausrüstungen verursachen. Aus Sicherheitsgründen dürfen deshalb die folgenden Geräte während des gesamten Fluges nicht benützt werden und müssen ganz ausgeschaltet sein (nicht im Stand-By Mode):
- Mobiltelefone
- Funkgeräte (Walkie-Talkies)
- Radio- und TV Empfänger
- Ferngesteuerte Spielzeuge
- Schnurlose Computermäuse
Elektronische Geräte wie MP3-Spieler, CD-Spieler, Laptops und Videokameras müssen während Start und Landung, auf Anweisung des Kapitäns und sobald das Zeichen für das Anschnallen (Fasten-Seat-Belts) leuchtet, immer ausgeschaltet sein. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht werden.
Nichtraucherflüge
Edelweiss Flüge sind Nichtraucherflüge. Unsere Flight Attendants werden Ihnen gerne einen Nikotinersatz in Kaugummiform anbieten, falls Sie mit dem Nikotinverzicht Mühe haben sollten. Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot (inkl. elektronische Zigaretten) werden dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Anzeige gebracht. Die Konsequenzen sind die gleichen wie beim Alkoholmissbrauch.
Gefährliche Güter
Gefährliche Güter im Reisegepäck sind aus Sicherheitsgründen verboten. Folgende Artikel oder Stoffe dürfen nicht mitgeführt werden:
- Feuerwerkskörper und Leuchtraketen
- Soda - Patronen
- Campinggas
- Trink-, Benzinflaschen und Benzinpumpen
- Benzin (auch in Tanks von benzinbetriebenen Geräten verboten)
- Alkohol über 70 %
- Farbe und Farbverdünner
- Autobatterien & Nassbatterien
- Haushaltschemikalien und Gifte
Weitere Artikel und Stoffe können nur unter bestimmten Bedingungen und/oder mit der vorherigen Genehmigung transportiert werden.
- Taucherflaschen (leere Taucherflaschen sind für den Transport zugelassen)
- Taucherlampen (ohne angeschlossene Batterien im Handgepäck zugelassen)
- Nassbatterien von Rollstühlen (Genehmigung von Edelweiss zwingend)
- Waffen und Sportmunition (Genehmigung von Edelweiss zwingend)
- Sauerstoffflaschen & Druckbehälter (Genehmigung von Edelweiss zwingend)
- Medizinische Hilfsmittel wie Spritzen, Asthmasprays (ärztliches Zeugnis in Englisch bei Mitnahme im Handgepäck zwingend)
Diese Listen sind nicht abschliessend. Weitere Informationen finden Sie auf www.nofly.ch oder wir stehen Ihnen gerne für ausführliche Informationen zur Verfügung. Kontakt els@flyedelweiss.com
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften betreffend den Transport von gefährlichen Gütern werden mit Haft oder Busse bis zu CHF 20´000.- bestraft.
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