Barrierefreies Fliegen
PASSAGIERE MIT EINER GEHBEHINDERUNG (ROLLSTUHL)
An den meisten Flughäfen bieten wir Ihnen kostenlose Rollstühle und Transportfahrzeuge, mit Begleitpersonal für Abflug und Ankunft. In unseren Flugzeugen lassen sich die Armstützen nicht entfernen, auf einigen Sitzplätzen können die Armlehnen jedoch senkrecht gestellt werden.
Passagiere mit einer Gehbehinderung (Rollstuhl)
An den meisten Flughäfen bieten wir Ihnen kostenlose Rollstühle und Transportfahrzeuge, mit Begleitpersonal für Abflug und Ankunft. In unseren Flugzeugen lassen sich die Armstützen nicht entfernen, auf einigen Sitzplätzen können die Armlehnen jedoch senkrecht gestellt werden.
Je nach Bedürfnis sind folgende Varianten möglich:
- Passagier kann selbstständig das Flugzeug besteigen und verlassen, ein Rollstuhl wird nur für das Flughafenareal (Abflug und Zielflughafen) benötigt.
(Information für Reisebüro: WCHR) - Passagier kann sich in der Kabine selbstständig fortbewegen, benötigt jedoch Hilfe beim Treppensteigen und auf dem Flughafenareal.
(Information für Reisebüro: WCHS) - Passagier ist auf den Rollstuhl angewiesen und kann sich nicht selber versorgen. Passagiere können nur mit einer Begleitperson gebucht werden. Ausnahmeregelungen werden vom ärztlichen Dienst bewilligt.
Anmeldung:
Besprechen Sie Ihre geplante Reise mit Ihrem Arzt und erfragen Sie erforderliche Vorbereitungen. Buchen Sie dann Ihren Flug möglichst frühzeitig (spätestens zwei Tage vor Abflug) und teilen Sie unserem Service Center Ihre Wünsche mit. Edelweiss Services: meda@flyedelweiss.com oder +41 (0)848 333 593
Mitführen eigener Rollstuhl:
Falls Sie Ihren eigenen Rollstuhl mitführen, teilen Sie bitte bei der Anmeldung die Art der Batterie, das Gewicht und die Masse des Rollstuhls mit. Rollstühle werden aus Sicherheitsgründen generell nur im Frachtraum transportiert.
Beachten Sie folgendes besonderes Vorgehen bei Rollstühlen mit Trocken-, Gel- oder auslaufsicheren Nass-Batterien: Die Batterien sind vor dem Flug zu sichern, abzuklemmen und die Pole zu isolieren. Nicht auslaufsichere Nass-Batterien entsprechen nicht den Sicherheitsbestimmungen und sind vom Transport ausgeschlossen.
Ausserdem bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten, damit ein reibungsloser Transport Ihres Elektrorollstuhls gewährleistet werden kann:
- Lassen Sie die Luft vor dem Verladen des Rollstuhls nicht aus den Reifen. Sie laufen Gefahr, an Ihrem Zielort keine geeignete Pumpe vorzufinden. Die Reifen halten auch bei einem allfälligen Druckabfall im Frachtraum.
- Nehmen Sie die Betriebsanleitung Ihres Rollstuhls mit, damit die Verlademannschaft bei Bedarf daraus Informationen beziehen kann.
- Die elektrischen Einrichtungen Ihres Rollstuhles müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Lassen Sie ihn im Zweifelsfalle vor Ihrer Reise von einem Fachmann überprüfen.
- Ist ihr Rollstuhl mit einer Nassbatterie ausgerüstet, muss diese vor der Abreise aus dem Rollstuhl entfernt werden. Die Verlademannschaft wird diese in eine spezielle Transportkiste verladen.
SAF/MEDIF Formular
Je nach Grad der Einschränkung muss im Vorfeld ein SAF/MEDIF Formular ausgefüllt werden.
Check in:
Für Passagiere mit Rollstühlen empfehlen wir, sich mindestens 90 Minuten vor Abflug am Check-In Schalter einzufinden.
Passagiere mit einer Hör- oder Sehbehinderung
Auf Wunsch stellen wir Ihnen am Flughafen einen Begleitdienst zur Verfügung. Der Transport von ausgewiesenen Blindenhunden in der Kabine ist erlaubt und kostenlos. Teilen Sie bei der Buchung mit, wenn Sie einen Führhund auf Ihre Flugreise mitnehmen.
Wichtige Information: Für Tiere gelten in vielen Ländern strenge Impfbestimmungen. Bei fehlenden Papieren oder Nachweisen besteht die Möglichkeit, dass das Zielland die Einreise z.B. des Hundes verweigert.
Passagiere, die zusätzlichen Sauerstoff an Bord benötigen
Falls Sie während dem Flug auf Sauerstoff angewiesen sind und Ihr eigenes Gerät (tragbarer Sauerstoffkonzentrator = POC) mitnehmen möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Melden Sie Ihrer Buchungsstelle, dass Sie an Board Sauerstoff benötigen und Ihr eigenes Gerät mitnehmen möchten(diese wird die Fluggesellschaft informieren).
2. Die medizinischen Details (SAF/MEDIF-Formular) bitte zusammen mit dem behandelnden Arzt ausfüllen.
3. Das POC-Formular lesen und ausfüllen.
4. Die Sauerstofffragen von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen.
5. Alle Formulare spätestens 3 Tage vor Abflug an unseren Partner, dem medizinischen Dienst der Swiss International Air Lines schicken: E-Mail medicalservices@swiss.com oder per Fax Nr. +41 58 584 68 45.
CPAP-Gerät (continuous positive airway pressure), Beatmungsgerät bei Schlafapnoe-Syndrom:
Die Mitnahme eines CPAP-Geräts im Handgepäck ist grundsätzlich erlaubt. Falls Sie das Gerät während dem Flug nicht in Betrieb nehmen, braucht es keine weiteren Abklärungen. Allerdings ist es von Vorteil, wenn Sie die Fluggesellschaft via Ihre Buchungsstelle über die Mitnahme des Gerätes informieren. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Falls Sie jedoch planen, Ihr Gerät an Bord zu gebrauchen, sind verschiedene Abklärungen notwendig. Bitte erkundigen Sie sich via Buchungsstelle bei der Fluggesellschaft über die Bedingungen.
Für Fragen steht Ihnen unser Service Center Team gerne zur Verfügung.
meda@flyedelweiss.com oder via Telefon +41 (0) 848 333 593
SAF / MEDIF Formular (Flugreisetauglichkeit)
Dieses auf den Richtlinien des internationalen Luftfahrtverbandes IATA basierende Formular dient dazu, dass Medical Service prüfen kann, dass keine medizinischen Bedenken gegen eine Beförderung mit einem Flugzeug bestehen und dass alle am Reiseprozess beteiligten Stellen die notwendigen Vorbereitungen treffen können. Das Formular muss vom betroffenen Passagier sowie seinem behandelnden Arzt ausgefüllt werden und an das SWISS Medical Service geschickt werden.
Ein SAF/MEDIF Formular wird in folgenden Fällen benötigt:
- Bei akuter Erkrankung oder bei einem Unfall.
- Passagiere, die mit einer Bahre (Stretcher) transportiert werden müssen.
- Passagiere, die zusätzlichen Sauerstoff an Bord benötigen.
- Passagiere, der aufgrund des psychischen oder physischen Gesundheitszustandes eine Begleitperson als Hilfe brauchen.
- Passagiere, die kürzlich einer Operation unterzogen wurden.
- Passagiere, die aufgrund von medizinischen Gründen einen zusätzlichen Sitz benötigen.
- Passagiere, die an einer Krankheit leiden, bei der vermutet wird, dass sie ansteckend ist (bspw. H1N1 Virus).
- Passagiere, die sowohl blind wie auch taub sind.
- Babies, die jünger als 7 Tage sind.
- Personen, die einen Arm oder Bein im Gips haben, welcher innerhalb von 5 Tagen (für Langstrecken) bzw innerhalb von 48 Stunden (für Kurzstrecken) vor Abflug gemacht wurde.
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