Hier können sie ihr Sportgepäck im Voraus anmelden.
Auf unseren Flügen ist der Transport von Sportgeräten (Surfbretter, Fahrräder etc.) in beschränktem Umfang möglich.
Bei Online Anmeldung offerieren wir unseren Gästen günstigere Tarife. Eine Online Anmeldung ist bis 4 Tage vor Abflug möglich.
Als Mitglied vom SWISS Golf Traveller transportieren wir ihr Golfgepäck bis maximal 23 kg auch auf der Kurz- und Mittelstrecke gratis (1 Golfgepäck pro Person).
Auf den Flügen von und nach Kanada transportiert Edelweiss Ihre Angelruten, verpackt im Rutentransportrohr (Plastik) oder Futteral, gratis.
Verpacken Sie Fahrräder und / oder Sportgepäck angemesen, um Schäden zu vermeiden. Für beschädigten Gepäckinhalt übernimmt Edelweiss keine Haftung.
Innerhalb Ihrer Freigepäckmenge können Sie ohne Aufpreis Sportgepäck mitnehmen. Überschreitet das Sportgepäck Ihre Freigepäckmenge in Anzahl der Gepäckstücke oder Gewicht pro Gepäckstück, profitieren Sie von Spezialtarifen. Edelweiss akzeptiert kein Sportgepäck über 32kg.
Sportgepäck anmelden
Bei Online Anmeldung offerieren wir unseren Gästen günstigere Tarife. Eine Online Anmeldung ist bis 4 Tage vor Abflug möglich.
Kurz- und Mittelstrecke
Gültig ab 1.3.2013; die Tarife verstehen sich als One way-Tarife
| Sportgepäck Normal z.B. Tauchen, Golf, Snowboard, Wasserski, Kite, Bike |
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| Economy und Business Class CHF 50 ( Onlinetarif ) CHF 60 / EUR 50 ( Normaltarif ) |
| Sportgepäck Big z.B. Windsurf, Kanu, Kajak, Longboard |
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| Economy und Business Class CHF 110 ( Onlinetarif ) CHF 120 / EUR 100 ( Normaltarif ) |
Informieren Sie sich hier, in welche Kategorie Ihr Sportgepäck gehört.
Befindet sich mehr als ein nicht in der Liste aufgeführter Gegenstand im Sportgepäck, wird Ihr Sportgepäck als normales Übergepäck verrechnet.
| Wintersportausrüstung |
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Eine Wintersportausrüstung bis max. 23 kg pro Kunde kann kostenlos befördert werden (ausgenommen sind Kleinkinder unter 2 Jahren)
1 Wintersportausrüstung = 1 Paar Skier, Skistöcke, Skistiefel oder 1 Snowboard,
1 Paar Snowboardschuhe
| Waffen und Munition Restriktionen, Akzeptanz und Verpackung |
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Generelle Restriktion
Der Transport von Waffen unterliegt der IATA Resolution 745a. Waffen und Munition welche als Kriegsmaterial klassifiziert sind, dürfen weder in die Schweiz eingeführt, noch ausgeführt noch über die Schweiz hinweg (Luftweg) transportiert werden.
Militär Waffen dürfen nicht transportiert werden. Waffen und Munition mit explosiven oder entflammbare Projektile dürfen nicht transportiert werden. Jegliche Waffen oder Munition, welche zum Transport zugelassen sind, müssen eingecheckt werden. Der Transport in der Kabine ist nicht gestattet. Der Transport von Waffen und Munition geschieht auf die Verantwortung des Passagiers hin. Viele Länder haben noch restriktivere Gesetze und Regulationen als die Schweiz, welche die Bestimmungen der Edelweiss ausser Kraft setzen würden.
Akzeptanz von Waffen
Folgende Waffen werden für den Transport im Frachtraum genehmigt:
- Sportkanone, Sportpistole, Sportrevolver, Sportgewehr
- Jagdgewehr
Verpackung von Waffen
Folgende Verpackungsrestriktionen müssen für Waffen eingehalten werden:
- alle Waffen müssen ungeladen sein
- Waffen müssen in einen Hartschalenbehälter verpackt sein (Holz, Metall, Faserstoff, Styropor etc.)
Akzeptanz von Munition
Munition wird als Gefahrengut betrachtet, demzufolge ist die Akzeptanz limitiert:
- nur Munition von Sportwaffen mit kleinem Kaliber dürfen akzeptiert und im Frachtraum transportiert werden.
- Der Transport von Munition muss der Fluggesellschaft gemeldet werden (services@flyedelweiss.com)
Die Menge an Munition ist auf 5kg pro Person in Original Verpackung limitiert.
Verpackung von Munition
Die Munition muss:
- separat von der Feuerwaffe verpackt sein
- in einem starken Behälter (Holz, Metall, Faserstoff) verpackt sein
- im Behälter drinnen gegen Erschütterungen und Bewegungen geschützt sein.
- so verpackt sein, dass sie nicht unbeabsichtigt losgehen kann.
Langstrecke
Gültig ab 1.3.2013; die Tarife verstehen sich als One way-Tarife
| Sportgepäck Normal z.B. Tauchen, Golf, Snowboard, Wasserski, Kite, Bike |
|---|
| Economy und Business Class Gratis |
| Sportgepäck Big z.B. Windsurf, Kanu, Kajak, Longboard |
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| Economy und Business Class CHF 220 ( Onlinetarif ) CHF 240 / EUR 200 ( Normaltarif ) |
Informieren Sie sich hier, in welche Kategorie Ihr Sportgepäck gehört.
Befindet sich mehr als ein nicht in der Liste aufgeführter Gegenstand im Sportgepäck, wird Ihr Sportgepäck als normales Übergepäck verrechnet.
| Wintersportausrüstung |
|---|
Eine Wintersportausrüstung bis max. 23 kg pro Kunde kann kostenlos befördert werden (ausgenommen sind Kleinkinder unter 2 Jahren)
1 Wintersportausrüstung = 1 Paar Skier, Skistöcke, Skistiefel oder 1 Snowboard,
1 Paar Snowboardschuhe
| Waffen und Munition Restriktionen, Akzeptanz und Verpackung |
|---|
Generelle Restriktion
Der Transport von Waffen unterliegt der IATA Resolution 745a. Waffen und Munition welche als Kriegsmaterial klassifiziert sind, dürfen weder in die Schweiz eingeführt, noch ausgeführt noch über die Schweiz hinweg (Luftweg) transportiert werden.
Militär Waffen dürfen nicht transportiert werden. Waffen und Munition mit explosiven oder entflammbare Projektile dürfen nicht transportiert werden. Jegliche Waffen oder Munition, welche zum Transport zugelassen sind, müssen eingecheckt werden. Der Transport in der Kabine ist nicht gestattet. Der Transport von Waffen und Munition geschieht auf die Verantwortung des Passagiers hin. Viele Länder haben noch restriktivere Gesetze und Regulationen als die Schweiz, welche die Bestimmungen der Edelweiss ausser Kraft setzen würden.
Akzeptanz von Waffen
Folgende Waffen werden für den Transport im Frachtraum genehmigt:
- Sportkanone, Sportpistole, Sportrevolver, Sportgewehr
- Jagdgewehr
Verpackung von Waffen
Folgende Verpackungsrestriktionen müssen für Waffen eingehalten werden:
- alle Waffen müssen ungeladen sein
- Waffen müssen in einen Hartschalenbehälter verpackt sein (Holz, Metall, Faserstoff, Styropor etc.)
Akzeptanz von Munition
Munition wird als Gefahrengut betrachtet, demzufolge ist die Akzeptanz limitiert:
- nur Munition von Sportwaffen mit kleinem Kaliber dürfen akzeptiert und im Frachtraum transportiert werden.
- Der Transport von Munition muss der Fluggesellschaft gemeldet werden (services@flyedelweiss.com)
Die Menge an Munition ist auf 5kg pro Person in Original Verpackung limitiert.
Verpackung von Munition
Die Munition muss:
- separat von der Feuerwaffe verpackt sein
- in einem starken Behälter (Holz, Metall, Faserstoff) verpackt sein
- im Behälter drinnen gegen Erschütterungen und Bewegungen geschützt sein.
- so verpackt sein, dass sie nicht unbeabsichtigt losgehen kann.
Taucherlampen
Hitze erzeugende Artikel (z.B. Taucherlampen) sind nur im Handgepäck erlaubt.
Dazu muss für die Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich ein Formular der Kantonspolizei ausgefüllt werden.
Das Formular finden Sie unter folgenden Link:
http://www.flughafen-zuerich.ch/desktopdefault.aspx/tabid-126/
Helpline
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